Prozess vor dem Oberlandesgericht wegen Luftaufnahme der Burg Hohenzollern

ZAK Zoller Alb Kuriert

Ein Hobbyfotograf steht am Mittwoch in Stuttgart vor Gericht. Das Landgericht Hechingen hatte bereits erlassen, dass der Fotograf, eine Luftaufnahme der Burg Hohenzollern nicht verbreiten darf.

Die Burg Hohenzollern. Bei diesem Foto handelt es sich nicht um die Luftaufnahme, mit der sich die Gerichte befassen.
© Volker Rath