Darf ich das Ferien-Selfie noch auf Facebook posten?

Tagesanzeiger

Diesen Sommer kann es teuer werden, ohne Einverständnis fremde Fotos auf Social Media weiterzuverbreiten. Was ist mit dem revidierten Urheberrecht noch erlaubt?

Auch solche Schnappschüsse vom Strand sind jetzt urheberrechtlich geschützt.
GettyImages

Wichtigste Neuerungen im Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt sämtliche Fotografien und ähnlich wie Fotografien hergestellte Abbildungen, die physisch vorhandene dreidimensionale Objekte abbilden und von Menschen gemacht wurden. Der Schutz besteht unabhängig davon, ob die Fotografien individuellen Charakter aufweisen oder nicht. Geschützt sind sowohl Fotografien von professionellen Fotografen als auch Fotografien von Laien, also beispielsweise Presse- und Produktbilder ebenso wie alltägliche Familien- und Urlaubsfotos.

Zur Stärkung der Stellung der Kulturschaffenden und der Kulturwirtschaft wird auch die Pirateriebekämpfung im Internet effizienter. Nach der Revision des Urheberrechts müssen Hosting-Provider, die eine besondere Gefahr für Urheberrechtsverletzungen schaffen, dafür sorgen, dass einmal entfernte urheberrechtsverletzende Inhalte dauerhaft entfernt bleiben. Diese Massnahme richtet sich spezifisch gegen Piraterieplattformen. Zudem wird klargestellt, dass die Datenbearbeitung zur strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zulässig ist. (Auszüge aus der Website des Eidgenössischen Instituts für geistiges Eigentum)